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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ARTIKEL 1 ANWENDBARKEIT

1.1 Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Rechtsverhältnisse, an denen wir beteiligt sind, insbesondere, aber nicht ausschließlich, von Verträgen über den Verkauf und/oder die Lieferung von gebrauchten, überholten und neuen Fahrzeugteilen sowie von Verträgen über den Verkauf und/oder die Lieferung von gebrauchten Fahrzeugen, mit oder ohne Schaden, und/oder die Ausführung solcher Verträge.

1.2 Abweichungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir deren Geltung ausdrücklich und schriftlich bestätigt haben. Bei einem Verweis des Käufers auf eigene Bedingungen gelten ausschließlich unsere vorliegenden Bedingungen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

1.3 Unsere Vertreter sind nur befugt, von diesen Bedingungen abzuweichen, wenn ihnen hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vollmacht, für jeden einzelnen Vertrag gesondert, erteilt wurde.

1.4 Ist der Käufer eine juristische Person, eine offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft, so gilt die Person, die für diese handelt, als persönlich gesamtschuldnerisch haftend, es sei denn, wir haben schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

ARTIKEL 2 PREISE

2.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise für gebrauchte Teile und gebrauchte Fahrzeuge ohne Abzug oder Rabatt und einschließlich MwSt., gegebenenfalls berechnet nach der Mehrwertsteuer-Margeregelung des Demontagebetriebs. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise für überholte und neue Teile ohne Abzug oder Rabatt und zuzüglich MwSt.

2.2 Die Preise gelten für die Lieferung ab Betrieb, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.

2.3 Preisangaben, Angebote und Spezifikationen in allgemeinen Offerten, wie Katalogen, Preislisten und anderem Druckmaterial, sind unverbindlich. Sie verpflichten uns nicht, und der Käufer kann sich darauf nicht berufen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder angegeben.

ARTIKEL 3 LIEFERUNG

3.1 Die Lieferung erfolgt ab Werkstatt, Lager oder Geschäftsräumen nach unserer Wahl. Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet, es sei denn, wir haben hieran kein berechtigtes Interesse.

3.2 Die Gefahr der verkauften Ware geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem Autodeleninkleur dem Käufer mitteilt, dass die Waren zur Lieferung bereitstehen, oder in dem Moment, in dem Autodeleninkleur den Versand der Waren mitteilt.

3.3 Die verkaufte Ware wird wie gesehen in dem Zustand geliefert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befindet.

3.4 Der Transport von Teilen durch uns erfolgt vollständig auf Kosten und Risiko des Käufers.

3.5 Die Versandkosten gehen stets zu Lasten des Kunden, auch bei falsch gelieferten Teilen.

ARTIKEL 4 LIEFERFRIST

4.1 Lieferzeiten werden nach Absprache und annähernd festgelegt. Lieferzeiten gelten niemals als verbindliche Frist. Die Lieferfrist beginnt mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragsbestätigung.

4.2 Holt der Käufer die gekaufte Ware nicht innerhalb von vier Wochen nach unserer Mitteilung, dass die Ware abholbereit ist, ab, so gilt der Vertrag ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst, es sei denn, wir teilen dem Käufer schriftlich mit, dass wir Erfüllung verlangen.

ARTIKEL 5 ZAHLUNG

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung bar oder per Banküberweisung.

5.2 Beim Kauf auf Rechnung muss die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum bei uns eingegangen sein.

5.3 Erfolgt am Fälligkeitstag keine, nicht rechtzeitige oder unvollständige Zahlung, gerät der Käufer ohne Mahnung oder Inverzugsetzung in Verzug und schuldet ab dem Fälligkeitstag die gesetzliche Verzugszinsen pro Monat oder Teil eines Monats auf den rückständigen Betrag.

ARTIKEL 6 EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, gelieferte Waren – solange diese nicht bezahlt sind – an Dritte weiterzuveräußern, zu verleihen, zu verpfänden oder das Eigentum daran zu übertragen, es sei denn, dies geschieht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Käufers.

6.2 Der Käufer trägt das Risiko für unbezahlte Waren in Bezug auf alle direkten oder indirekten Schäden, die daran durch ihn selbst oder durch Dritte verursacht werden.

ARTIKEL 7 MÄNGEL / BESCHWERDEN

7.1 Unbeschadet der auf unserer Website veröffentlichten Garantiebestimmungen von Autodeleninkleur ist der Käufer verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich sorgfältig auf erkennbare Mängel zu prüfen. Festgestellte Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung Autodeleninkleur zu melden. Mängel, die bei Lieferung bereits bestanden, aber bei der Lieferung vernünftigerweise noch nicht festgestellt werden konnten, sind innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung zu melden.

7.2 Die Meldung gemäß vorstehendem Absatz hat schriftlich unter Angabe einer Beschreibung des Mangels sowie unter Nennung der Rechnung und der Rechnungsnummer zu erfolgen, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Der Käufer hat Autodeleninkleur Gelegenheit zu geben, den Mangel zu überprüfen. Wird diese Meldepflicht nicht erfüllt, erlischt das Recht, sich auf Mängel zu berufen.

7.3 Soweit gesetzlich zulässig, berechtigen Mängel in der Lieferung den Käufer nicht zur Auflösung des Vertrags, es sei denn, es gelingt uns trotz wiederholter Versuche nicht, die Mängel in vertretbarem Maße zu beheben.

7.4 Der Käufer hat die Kosten unbegründeter Reklamationen zu erstatten.

7.5 Eine Berufung auf einen Mangel berechtigt den Käufer nicht, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen.

7.6 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten unter Beachtung von Artikel 12.6 dieser Bedingungen.

ARTIKEL 8 HÖHERE GEWALT

8.1 Können wir unsere Verpflichtungen gegenüber dem Käufer ganz oder teilweise nicht erfüllen, ist dies uns nicht zuzurechnen, wenn die Ausführung des Vertrages durch eine – vorhersehbare oder unvorhersehbare – außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Umstände behindert oder unmöglich gemacht wird, wie insbesondere, aber nicht ausschließlich:

– Nichterfüllung durch Lieferanten/Transportfirmen;
– Krieg, Aufruhr oder ähnliche Zustände;
– Sabotage, Boykott, Streik oder Betriebsbesetzung;
– Maschinenschaden;
– Diebstahl aus Lagern;
– Betriebsstörungen.

8.2 Tritt eine der in Absatz 1 genannten Situationen ein, haften wir nicht für etwaige daraus entstehende Schäden des Käufers und sind berechtigt, nach eigenem Ermessen die Erfüllung unserer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein.

ARTIKEL 9 GEBRAUCH DER WARE

9.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware entsprechend ihrer Art und Bestimmung und unter Einhaltung aller gesetzlichen und, soweit zutreffend, von uns vorgeschriebenen Gebrauchsanweisungen zu verwenden.

9.2 Verwendet der Käufer die Ware nicht gemäß Absatz 1 und macht er uns für Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Nutzung der gelieferten Ware stehen, hat er zu beweisen, dass der Schaden auf einen Mangel der gelieferten Ware und nicht auf einen unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist.

9.3 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 10 und Absatz 2 haften wir niemals für Personenschäden, wenn der Käufer entgegen Absatz 1 gehandelt hat. Der Käufer hat uns von Ansprüchen von Arbeitnehmern oder Dritten, insbesondere von Abnehmern, freizustellen, wenn diese keine Kenntnis von den in Absatz 1 genannten Gebrauchsvorschriften hatten.

ARTIKEL 10 HAFTUNG

10.1 Für Schäden aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen, für die wir rechtlich haftbar gemacht werden können, gilt – soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen –, dass unsere Haftung den Rechnungsbetrag nicht übersteigt.

10.2 Schäden, soweit sie aus entgangenem Gewinn, gemindertem Ertrag oder sonstigen indirekten Schäden bzw. Folgeschäden bestehen, wie Betriebsausfall, Schäden an anderen Fahrzeugteilen oder etwaige Schadenersatzansprüche oder Vertragsstrafen, die der Käufer Dritten schuldet, werden in keinem Fall ersetzt, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften anderes vorsehen.

10.3 Zur Vermeidung des Verlusts des Anspruchs auf Schadenersatz hat der Käufer uns alle erforderliche Mitwirkung bei der Untersuchung von Ursache, Art und Umfang des Schadens zu gewähren.

10.4 Artikel 12.7 gilt entsprechend.

ARTIKEL 11 AUFLÖSUNG

11.1 Eine vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrags erfolgt ausschließlich durch schriftliche Erklärung einer hierzu berechtigten Partei. Vor Abgabe einer solchen Erklärung hat der Käufer uns stets schriftlich in Verzug zu setzen und uns eine angemessene Frist zur ordnungsgemäßen Erfüllung unserer Verpflichtungen einzuräumen.

11.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, wenn er selbst bereits in Verzug mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen war. Bei Verbrauchern bleibt das gesetzliche Recht auf Aussetzung unberührt.

11.3 Stimmen wir einer Auflösung zu, ohne dass ein Verzug unsererseits vorliegt, haben wir Anspruch auf Ersatz aller Vermögensschäden, wie Kosten, entgangenen Gewinn und angemessene Kosten zur Feststellung von Schaden und Haftung.

11.4 Bei teilweiser Auflösung kann der Käufer keine Rückabwicklung bereits erbrachter Leistungen verlangen. Wir behalten uneingeschränkt Anspruch auf Bezahlung für bereits erbrachte Leistungen, unbeschadet unseres Rechts, Leistungen rückgängig zu machen und Schadenersatz zu fordern.

11.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag nach dem Kauf von elektrischen Teilen aufzulösen.

11.6 Bei Auflösung eines Vertrags muss zunächst das Rückgabeantragsformular genehmigt werden.

ARTIKEL 12 GARANTIEN

12.1 Mit Ausnahme von elektronischen Teilen kommen für Garantien verkaufte und gelieferte gebrauchte, überholte und/oder neue Fahrzeugteile in Betracht, sofern diese von uns eingebaut werden. Nicht unter Garantie fallen verkaufte und gelieferte (gebrauchte) Unfallfahrzeuge und elektronische Teile.

12.2 Der Käufer kann nur dann Rechte aus einer Garantie herleiten, wenn er nachweist, dass er die Ware von uns erworben hat. Dieser Nachweis kann durch Vorlage des Kaufvertrags bzw. der Rechnung und gegebenenfalls der zugehörigen Garantiekarte erfolgen. Handelt es sich um eine Ware, die von uns mit einem Marken- oder Kennzeichen versehen wurde, kann der Käufer nur dann Garantieansprüche geltend machen, wenn dieses Kennzeichen unbeschädigt ist.

12.3 Ansprüche des Käufers aus einer Garantie sind nicht auf Dritte übertragbar.

12.4 Wir garantieren die Gebrauchstauglichkeit und Zuverlässigkeit der von uns gelieferten gebrauchten Fahrzeugteile für drei Monate nach dem Kauf und der von uns gelieferten neuen oder überholten Teile für sechs Monate nach dem Kauf, jeweils unter den in diesem Artikel genannten Bedingungen. Der Käufer hat das Recht, bei Mängeln während der genannten Garantiezeit die Ware zum Austausch oder zur Reparatur einzureichen – nach unserer Wahl und unter Beachtung der übrigen Artikel dieser AGB, insbesondere Absatz 6 dieses Artikels. Ist eine Reparatur oder ein Austausch nicht zumutbar, sind wir berechtigt, den Rechnungsbetrag zu erstatten. Wir können stattdessen auch das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen. Bei Mängeln an überholten oder neuen Teilen erstatten wir zudem die Ein- und Ausbaukosten bis zu einem Maximum des Doppelten des Rechnungsbetrags.

12.5 Die vom Käufer nach Reparatur oder Austausch erhaltene Ware unterliegt erneut der Garantie.

12.6 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Garantie:

a. wenn er unrichtige oder unvollständige Angaben zur Marke oder Typbezeichnung der gekauften Ware und/oder des Fahrzeugs gemacht hat;
b. wenn der Einbau der Ware unsachgemäß erfolgt ist;
c. wenn der Käufer Arbeiten wie Reparaturen, Änderungen oder Demontagen an der Ware vorgenommen oder veranlasst hat;
d. wenn die Ware für einen anderen Zweck als den vorgesehenen verwendet wurde;
e. wenn die Ware in Fahrzeuge eingebaut wurde, die von den Standardspezifikationen des Herstellers abweichen;
f. wenn die Ware unsachgemäß oder unfachmännisch verwendet wurde oder das Fahrzeug, in dem die Ware eingebaut ist, für andere Zwecke genutzt wurde als den normalen Straßenverkehr (z. B. Geschwindigkeitstests, Zuverlässigkeitsprüfungen, übermäßige Belastung durch Anhänger oder Wohnwagen usw.);
g. wenn gegen eine andere Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wurde, soweit darin ein Rechtsverlust vorgesehen ist.

12.7 Der Käufer kann aus einer Garantie keinen Anspruch auf Schadenersatz jeglicher Art herleiten, es sei denn, wir sind dazu gesetzlich oder vertraglich verpflichtet.

12.8 In Einzelfällen sind wir bereit, nach Absprache von den Garantiebedingungen abzuweichen. Wir sind nur an abweichende Garantiebestimmungen gebunden, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

12.9 Sämtliche Karosserieteile, die wir online anbieten, werden speziell in der gewünschten Farbe für den Kunden lackiert.

ARTIKEL 13 STREITIGKEITEN

13.1 Auf alle Transaktionen zwischen uns und dem Käufer findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

13.2 Das Beschwerdeverfahren lässt das Recht des Käufers, sich an das zuständige Gericht zu wenden, unberührt.

Autodeleninkleur B.V.
Turbinestraat 22A
3903LW Veenendaal

Realisatie: iBuro